Wohngemeinschaft Haus Nordblick

Hilfen auf dem Weg in die Selbständigkeit

Das „Haus Nordblick“ in Melle-Riemsloh ist ein niedrigschwelliges Angebot für volljährige junge Erwachsene (oder bald werdende Volljährige), die kurz- oder mittelfristig nicht bzw. noch nicht in der Lage sind, sich in der Gesellschaft gänzlich selbständig zu bewegen.
Eine ambulante Nachbetreuungsmaßnahme z.B. in eigenem Wohnraum ist hinsichtlich der der individuellen Situation erforderlichen Betreuungsintensität noch nicht ausreichend, während dagegen eine vollstationäre Unterbringung eine zu intensive Form der Begleitung darstellen würde. Auch im Anschluss an eine vollstationäre Jugendhilfemaßnahme kann dieses Angebot des In-einer-Wohngemeinschaft- Lebens ein nächster Schritt in die Verselbstständigung sein, an den sich dann in einer weiteren Entwicklungsphase ein Wohnen in eigenem Haushalt anschließen kann.

Platzzahl

4 Plätze (Apartements)

Räumliche Gegebenheiten

Das „Haus Nordblick“ befindet sich in ländlicher Lage in Melle-Riemsloh, ca. 9 km vom Zentrum der Stadt Melle und nur ca. 1 km vom Ortskern Riemsloh entfernt. In Riemsloh befinden sich alle notwendigen Ämter, Behörden, Geschäfte etc., die ein selbstständiges Leben vor Ort (selbst ohne die Möglichkeit einer selbstständigen Mobilität z.B. durch das Vorhalten eines Mofas oder PKW) ermöglichen. Das Haus liegt am Einrichtungshauptgelände der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg. Direkt vor diesem gibt es eine Bushaltestelle, die regelmäßig angefahren wird. Die Jugendwerkstatt (Arbeitstrainings- bzw. tagesstrukturierende Maßnahme) befindet sich ebenfalls auf dem Hauptgelände und somit in direkter Nachbarschaft des Hauses. Das Haus ist zweigeschossig und bietet maximal vier Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in geräumigen Zimmern bzw. Einzelappartements ausreichend Raum zum Wohnen. Neben einer großen Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsräumen gehören mehrere Bäder, ein Waschkeller und ein großzügiger Garten zum Haus. Das Mitarbeiterbüro befindet sich ebenfalls im Haus.

Aufnahmekriterien

Freiwilligkeit, Probewohnen oder Probezeit nach individueller Entscheidung

Zielgruppe

Im „Haus Nordblick“ leben überwiegend männliche Jugendliche und junge Erwachsene, die

Betreuungsrahmen

Die Betreuung durch die Fachkräfte findet täglich zu festgelegten Zeiten statt. In den verbleibenden Zeiträumen (beispielsweise nachts und sonntags) leben die Klienten – anlog zum Grundverständnis einer flexiblen Betreuung – eigenverantwortlich, haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, die für sie zuständigen MitarbeiterInnen (Rufbereitschaft) telefonisch zu erreichen. Es ist somit keine stationäre Betreuung gegeben, die sich durch eine 24-stündige Anwesenheit von Fachkräften auszeichnet.

Rechtsgrundlage des Angebots

SGB VIII §§ 27, 34, 35a, 41
SGB XII § 53 ff, §67 ff

In diesem Teil der Einrichtung, für den die Leistungsbeschreibung Basis für die Ermittlung des Entgelts ist, kann in begründeten Einzelfällen auch Eingliederungshilfe nach dem SGB XII geleistet werden. Die Leistungsgewährung setzt eine Einzelvereinbarung nach § 93 SGB XII voraus.

Die Kostenübernahme erfolgt durch die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis des Entgeltsatzes, der prospektiv mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbart wird.

Aufnahmeanfragen richten Sie bitte an die Geschäftsleitung (Tel.: 05226 / 9861-0).