Thomas Brodhuhn (Geschäftsführer)

Im Jahre 2011 160 Jahre alt geworden, blickt die ev.-luth. Stiftung Hünenburg in Melle im Landkreis Osnabrück auf eine stolze Vergangenheit zurück. Dabei ist sie keineswegs unmodern geworden oder blieb traditionellen Erziehungsvorstellungen verhaftet, sondern bietet als diakonische Einrichtung stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung sowie ambulante Betreuungsformen für ca. 80 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Diese haben sich im Laufe der Zeit zum Teil erheblich verändert, so dass die innere Struktur der Einrichtung heute gekennzeichnet ist durch dezentrale Einheiten, die aufgrund eigenverantwortlicher Kompetenzen in pädagogischen Belangen ein fachlich qualifiziertes und flexibles Leistungsangebot entwickeln.

Grundsätzliches Selbstverständnis und methodische Grundlagen


Unser Umgang mit den Kindern und Jugendlichen orientiert sich an dem im diakonischen Selbstverständnis verankerten sozialpädagogischen

Auftrag. Danach ist die Würde des Menschen nicht abhängig von seinen Qualitäten, seinen Leistungen oder seiner gesellschaftlichen Bedeutung. Ziel der Arbeit ist, Kindern und Jugendlichen mit erschwerten Lebenschancen gleiche Möglichkeiten zu eröffnen wie jungen Menschen aus sozial intakten Verhältnissen. Dies gilt für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit genauso wie für ihre schulische Bildung bzw. die Vorbereitung auf den späteren Beruf. Dazu bietet die Hünenburg kleine überschaubare pädagogische Lebensräume.

Wir sehen in dem jungen Menschen den Partner einer persönlichen Beziehung. In dieser Beziehung begegnen wir dem jungen Menschen mit einer grundsätzlich positiven, wertschätzenden und akzeptierenden Einstellung. Durch das Angebot eines neuen Lebenssystems bieten wir die Möglichkeit, Gegenwart zu strukturieren, Vergangenheit zu klären und Zukunft realistisch zu planen.Davon ausgehend, dass die Unterbringung in einer Wohnform unserer Einrichtung ein einschneidendes Erlebnis für den jungen Menschen ist, versuchen wir mit angebotsspezifischer Strukturgebung (strukturierter Tagesablauf, Gruppenregeln, Schulbesuch etc.) den Rahmen des neuen Lebensumfeldes aufzuzeigen und zu gestalten.

Mit Hilfe methodischer Ansätze aus der Familien- und Sozialtherapie auf der Grundlage einer systemischen Sichtweise helfen wir, mit entsprechend qualifiziertem Personal Problembereiche zu erkennen und für sich bewertungsfrei anzunehmen, damit nach einer Planungsphase Veränderung und Klärung des Problemfeldes zukunftsorientiert umgesetzt werden können. Die miteinander gemachten Erfahrungen dieses Prozesses werden regelmäßig ausgetauscht und ausgewertet und bilden die Basis für die ressourcenorientierte Fortsetzung. In diesem Zusammenhang ist auf die Bedeutung wie auf die Grenze rationaler Erfassung sowie auf den Stellenwert gefühlsmäßiger Erfassung als Eingangsbereich und Horizonteröffnung hinzuweisen:
„Die gewohnt sind, mit dem Gefühl zu urteilen, begreifen nichts von dem, was nur der Verstand erkennt, denn sie wollen gleich mit einem Blick alles durchdringen und sind nicht daran gewöhnt, die Prinzipien zu suchen. Die anderen dagegen, die daran gewöhnt sind, nach Prinzipien zu denken, begreifen nichts von dem, was nur das Gefühl erfaßt, denn sie suchen Prinzipien darin und sind nicht imstande, etwas mit einem Blick zu erfassen“ (Pascal: Gedanken, 1670/Wiesbaden 1947,S.325)

Qualitätssicherung

Für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg sind nachfolgende Kriterien verbindlich in ihrer Anwendung, um Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung als komplexes Ereignis anschaulich zu dokumentieren. Die Struktur der Kriterien ergibt sich aus dem Aufbau der Gesamteinrichtung, die differenziert konstruiert, qualitätsorientierte Vorgehensweisen gewährleistet, welche die Verfahrensweisen aufzeigen und Entwicklungen ermöglichen. Folgende Maßnahmen sind die Basis der Qualitätssicherung aller Bereiche:

1. Eingangsqualität
Der Eingangsqualität misst die Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg einen hohen Stellenwert bei, da hier die Entscheidung für eine bedarfsgerechte, zielgerichtete und effektive Hilfe im Einzelfall getroffen wird. Gemäß des Wunsch- und Wahlrechtes werden Informationsgespräche zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbart. Im ersten Hilfeplangespräch informiert die Einrichtung über ihr Angebot und ihre Verfahrensweise. Sie legt Wert darauf, dass der Auftrag zielgerichtet mit allen am Hilfeprozess Beteiligten abgeklärt und vereinbart wird.

2. Prozess- und Strukturqualität
Die vereinbarten Handlungsziele werden in der jeweiligen Hilfeplanung festgehalten und während der Zeitdauer der Hilfe angepasst. Dieses Verfahren ist für alle transparent. Zu den Hilfeplangesprächen werden auf Wunsch Vorberichte erstellt. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter ist konstruktiv zu gestalten. Hilfeplangespräche erfolgen in vereinbarten Abständen, mindestens alle sechs Monate.
Unsere Dienstleistungen werden regelmäßig evaluiert und ggf. novelliert. Diese Ergebnisse fließen in die Teamarbeit und in die Weiterentwicklung der Leistungsangebote ein.

3. Ergebnisqualität
Bei Beendigung der Hilfe wird nach Möglichkeit eine Abschlussbefragung aus Sicht aller Beteiligten bezüglich der Wirksamkeit der Hilfe durchgeführt. Die Befragungen werden jährlich ausgewertet.

4. Übergreifende Leistungen

4.1. Vorstand
Vierteljährliche Vorstandssitzung des ehrenamtlichen Stiftungsvorstandes, der übergeordnete und richtungsweisende Leitlinien der Gesamteinrichtung festlegt. Die Dokumentation erfolgt über Protokoll.

4.2. Geschäftsführer
Der Geschäftsführer legt die pädagogischen Richtlinien der Gesamteinrichtung fest,

● steuert und kontrolliert den pädagogischen Alltag
● organisiert den Personaleinsatz
● koordiniert die laufende Geschäftsführung
● plant und steuert die Öffentlichkeitsarbeit
● berät und begleitet die Teams
● koordiniert die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterschaft
● berät die Teams in der internen Hilfeplanung kontinuierlich
● berät die Teams in der externen Hilfeplanung und nimmt in Absprache auch an den Hilfeplangesprächen teil
● leitet die regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen, bestehend aus Mitarbeitern aller pädagogischer Bereiche sowie die regelmäßig stattfindenen Gruppenleitertreffen
● koordiniert die Aufnahmen, Rückführungen und Entlassungen in die Selbständigkeit.

4.3. Mitarbeitervertretung
Mitbestimmung und Beratung entsprechend der tariflichen Regelungen.

4.4. Heimparlament
Quartalsweise Treffen der Einrichtungsleitung mit berufenen Kindern und Jugendlichen jeder Wohngruppe.