Therapeutischer Dienst
"Mein Weg ist mein Weg ist mein Weg ..."
Davon ausgehend, dass die Mehrheit der in der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg betreuten Kinder und Jugendlichen einen Therapiebedarf haben, aber ihre Bereitschaft, an einer Therapie teilzunehmen, aufgrund ihrer persönlichen Schwierigkeiten und/oder eines möglicherweise vorhandenen Krankheitsbildes eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden ist, bieten wir die Möglichkeit an,
Einer von mehreren Therapieräumen
- ohne jegliche Wartezeit innerhalb der Einrichtung einen Therapeuten (m/w) aufzusuchen,
- sie/ihn auch in einem anderen Setting (Einzelgespräch in gewohnter Umgebung) kennenzulernen,
- darauf aufzubauen und gegebenenfalls eine therapeutische Begleitung bei ihr/ihm wahrzunehmen oder aber auch,
- durch die Motivation der Therapeuten ausserhalb der Einrichtung eine therapeutische Praxis ambulant oder stationär aufzusuchen.
Die Mehrheit der in der Einrichtung lebenden Jugendlichen verfügt über verschiedenste Erfahrungen jugendpsychiatrischer Behandlung und haben nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrungen Vorbehalte gegenüber therapeutisch/psychiatrischer und psychologischer Behandlungen, so dass der „Zwischenweg“ über die internen Therapeuten dafür sorgt, dass das verzerrte Bild wieder gerade gerückt wird und sich die Bereitschaft, eine ambulante und/oder stationäre therapeutische Behandlung wahrzunehmen, positiv verändert.
Nach Absprache stehen die Therapeuten auch für Elterngespräche mit den Jugendlichen und Rückführungsbegleitung zur Verfügung.
Die Therapeuten sind nicht im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (1999) tätig, sondern bemühen sich um die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte. Die Terminabsprache wird entweder von den Jugendlichen selbst getroffen oder die pädagogischen Mitarbeiter der einzelnen Bereiche treffen die Absprachen mit den Therapeuten wie im Hilfeplan vorgesehen. Das Angebot findet regelmäßig an vorab festgelegten Wochentagen statt.
Kostenvereinbarung
Die Kostenübernahme erfolgt durch die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis prospektiv kalkulierter, mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbarter Netto-Fachleistungsstunden.
