Flexible Betreuung / Nachbetreuung
Zielgruppe
- Jugendliche und junge Volljährige, die
- ● aus einer Heimgruppe herausgewachsen sind,
● bei dem Prozess der Verselbständigung Begleitung erfahren müssen, um
sie auf dem Weg in die Eigenständigkeit nicht zu überfordern,
● in eigenem Wohnraum ohne Betreuungsangebot sozial isoliert sein würden,
● Unterstützung bei der Berufsfindung benötigen,
● aufgrund ihrer Eigenproblematik nicht in einer Wohngruppe Betreuung
erfahren können (siehe hierzu auch den Bereich der Ambulanten Hilfen).
Ziele
- ● Entwicklung angemessener schulischer/beruflicher Lebensperspektiven
● Erlernen des Umgangs mit den eigenen Finanzen
● Erlernen des Umgangs mit Behörden, Ämtern etc.
● Organisation des eigenen Haushalts
● Anleitung zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung
Rechtsgrundlagen des Angebots
§§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII
In diesem Teil der Einrichtung, für den die Leistungsbeschreibung Basis für die Ermittlung des Entgelts ist, kann in begründeten Einzelfällen auch Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (§§ 53 ff., 67 ff. SGB XII) geleistet werden. Die Leistungsgewährung setzt eine Einzelvereinbarung nach § 93 SGB XII voraus.
Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftsleitung (Tel.: 05226 / 9861-0).
Wohnraum
Mit den jungen Menschen wird eine eigene Wohnung in der Region Melles gesucht. Sie sollte nicht kleiner als ca. 45 m² sein. Im Mietverhältnis tritt i.d.R. der/die junge Erwachsene als Hauptmieter/in auf, um nach Beendigung der Maßnahme auf Wunsch die Wohnung auch komplikationslos übernehmen bzw. behalten zu können.
Der Standort ist in der Nähe von Schule, Ausbildungsstelle oder sonstiger Beschäftigungsmaßnahme.
Die Lebenshaltungskosten werden je nach Betreuungsform mit den jeweiligen Kostenträgern ausgehandelt und den zu Betreuenden über ein eigenes Konto zur möglichen Selbstverwaltung schrittweise bereitgestellt. Die hauswirtschaftliche Versorgung läuft selbständig.
Betreuungsintensität
Die Betreuungsintensität richtet sich nach dem im Hilfeplan beschriebenen individuellen Bedarf und vollzieht sich überwiegend in regelmäßigen Einzelkontakten in den Wohnungen der zu Betreuenden. Die Hilfeplanung wird gem. § 36 SGB VIII i.d.R. alle sechs Monate fortgeschrieben.
Personal
Für dieses Angebot stehen mehrere pädagogische Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendhilfebereich zur Verfügung, die durch regelmäßige themenbezogene Fortbildungen, Fallsupervisionen und kollegiale Intervision begleitet werden.
Finanzierung
Die Betreuung erfolgt auf der Basis von Netto-Fachleistungsstunden, die sowohl „Face-to-Face-Kontakte“ als auch Kontakte zu Angehörigen, Schulen, Arbeitgebern o.ä. beinhalten.
Sonderleistungen
Das Angebot einer Unterstützung durch den einrichtungseigenen therapeutischen Dienst wird auf Basis des dafür vorgesehenen Fachleistungsstundensatzes als Sonderleistung angeboten.
Der Bereich Jugendwerkstatt kann als Arbeitstrainings- bzw. tagesstrukturierende Maßnahme als Sonderleistung angeboten werden. Im Kontext der Flexiblen Betreuung/Nachbetreuung ist dieses Angebot grundsätzlich kurzfristig zu sehen, um darauf aufbauend weiterführende berufliche Perspektiven entwickeln und installieren zu können.
Taschen- und Bekleidungsgelder sowie Wohnungsetat bzw. Erstausstattung werden auf Grundlage der dafür vorgesehenen Bestimmungen beantragt und in Rechnung gestellt.
