Flexible Betreuung / Nachbetreuung

 

Zielgruppe

 

Ziele

Rechtsgrundlagen des Angebots

§§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII

In diesem Teil der Einrichtung, für den die Leistungsbeschreibung Basis für die Ermittlung des Entgelts ist, kann in begründeten Einzelfällen auch Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (§§ 53 ff., 67 ff. SGB XII) geleistet werden. Die Leistungsgewährung setzt eine Einzelvereinbarung nach § 93 SGB XII voraus.

Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftsleitung (Tel.: 05226 / 9861-0).


Wohnraum

Mit den jungen Menschen wird eine eigene Wohnung in der Region Melles gesucht. Sie sollte nicht kleiner als ca. 45 m² sein. Im Mietverhältnis tritt i.d.R. der/die junge Erwachsene als Hauptmieter/in auf, um nach Beendigung der Maßnahme auf Wunsch die Wohnung auch komplikationslos übernehmen bzw. behalten zu können.
Der Standort ist in der Nähe von Schule, Ausbildungsstelle oder sonstiger Beschäftigungsmaßnahme.
Die Lebenshaltungskosten werden je nach Betreuungsform mit den jeweiligen Kostenträgern ausgehandelt und den zu Betreuenden über ein eigenes Konto zur möglichen Selbstverwaltung schrittweise bereitgestellt. Die hauswirtschaftliche Versorgung läuft selbständig.

Betreuungsintensität

Die Betreuungsintensität richtet sich nach dem im Hilfeplan beschriebenen individuellen Bedarf und vollzieht sich überwiegend in regelmäßigen Einzelkontakten in den Wohnungen der zu Betreuenden. Die Hilfeplanung wird gem. § 36 SGB VIII i.d.R. alle sechs Monate fortgeschrieben.

Personal

Für dieses Angebot stehen mehrere pädagogische Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendhilfebereich zur Verfügung, die durch regelmäßige themenbezogene Fortbildungen, Fallsupervisionen und kollegiale Intervision begleitet werden.

Finanzierung

Die Betreuung erfolgt auf der Basis von Netto-Fachleistungsstunden, die sowohl „Face-to-Face-Kontakte“ als auch Kontakte zu Angehörigen, Schulen, Arbeitgebern o.ä. beinhalten.

Sonderleistungen

Das Angebot einer Unterstützung durch den einrichtungseigenen therapeutischen Dienst wird auf Basis des dafür vorgesehenen Fachleistungsstundensatzes als Sonderleistung angeboten.
Der Bereich Jugendwerkstatt kann als Arbeitstrainings- bzw. tagesstrukturierende Maßnahme als Sonderleistung angeboten werden. Im Kontext der Flexiblen Betreuung/Nachbetreuung ist dieses Angebot grundsätzlich kurzfristig zu sehen, um darauf aufbauend weiterführende berufliche Perspektiven entwickeln und installieren zu können.
Taschen- und Bekleidungsgelder sowie Wohnungsetat bzw. Erstausstattung werden auf Grundlage der dafür vorgesehenen Bestimmungen beantragt und in Rechnung gestellt.