Eltern- und Familienberatung

Im Rahmen der Hilfeplanung betrachten wir die Sorgeberechtigten als zu bestärkende und zu unterstützende Kooperationspartner, mit denen gemeinsam Ziele festgelegt und umgesetzt werden sollen. Bringt vielen Eltern die vollstationäre Unterbringung ihres Kindes zunächst einen Raum der Entspannung durch eine gewisse Arbeits- und Betreuungsreduzierung, soll perspektivisch daran gearbeitet werden, diesem Raum die eigene elterliche Erziehungsverantwortung betonende Aspekte gegenüberzustellen.

Damit die im Rahmen der pädagogischen Arbeit mit dem jeweiligen Kind entstehende Exklusivbeziehung nicht der Einbeziehung der Sorgeberechtigten im Kontext einer systemischen Sichtweise widerspricht ist es wichtig, von Anbeginn an eine transparente und vertrauensvolle Atmosphäre der Zusammenarbeit zu schaffen.
Die Einbeziehung der Sorgeberechtigten gestaltet sich grundsätzlich über persönliche oder telefonische Kontakte zur Wohngruppe:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung, um Informationen auszutauschen und Absprachen zu treffen, die für die Gestaltung des Alltags wichtig sind. Die Eltern werden so in Entwicklungsfortschritte ihres Kindes einbezogen, kontinuierlich „auf dem Laufenden“ gehalten und die Gefahr einer Entfremdung wird vermieden.
Nach entsprechender Festlegung im Hilfeplanverfahren sind daher auch beratende Einzelgespräche mit der Fachbereichsleitung oder dem therapeutischen Dienst außerhalb des Wohngruppenkontextes (ggf. auch zusammen mit dem eigenen Kind) möglich, um die Entwicklung bzw. Situation des eigenen Familiensystems zu analysieren.
Themenschwerpunkte im Kontext von Elternarbeit sind u.a.:
- Beziehungsklärung
- Nutzung vorhandener familiärer Ressourcen
- Ersatz von Schuldgefühlen gegenüber sich und/oder dem Kind/Jugendlichen durch Erkenntnis (Schaffung einer stabilen Unterbringungsakzeptanz)
- Neustrukturierung der Kontakte zum Herkunftssystem
- Abbau von Hürden im Umgang mit dem eigenen Kind
- Vermeidung von tatsächlicher oder auch nur gefühlter Konkurrenz zwischen Eltern und Fachkräften
- Bildung einer Ablösungs- und Verselbständigungsregelung oder
- intensive Vorbereitung der Rückführung des jungen Menschen unter Einbeziehung einer intensiven Beurlaubungsregelung, die umfassende Begleitung einfordert.
In den vertraulich behandelten Gesprächen kommen neben aktiven Zuhören verschiedene Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung: So lässt sich beispielsweise das Berichten der familiären Situation sehr aufschlussreich über die Erarbeitung eines Familiengenogramms (Stammbaum mit allen wichtigen Faktoren und Ereignissen) erweitern. Das Verhältnis der einzelnen Familienmitglieder untereinander kann durch Visualisierung verdeutlicht werden und zu ganz neuen Erkenntnissen führen.
Die Beratung versteht sich als niedrigschwelliges Pendant zur Paar-, Eltern- oder Familientherapie. Sollte diese weitergehende Hilfeform gewünscht oder notwendig sein, kann die Beratung auf dem Weg dorthin hilfreich sein, sei es, um deren Notwendigkeit zu erkennen oder Fragen und Aufgaben zu formulieren, die dort bearbeitet werden sollten.
Umfang und Inhalt der Gespräche, die in einem gemeinsam vorab festgelegten Rhythmus stattfinden, orientieren sich an den individuellen Fragestellungen. Die Ziele der Beratung werden gemeinsam erarbeitet und deren Entwicklung im Beratungsprozess reflektiert. Nach Absprache fließen die Ergebnisse in die Hilfeplanung für das Kind ein.
Gerne unterbreiten wir das Angebot der Elternberatung auch Müttern und Vätern (auf Wunsch auch zusammen mit ihrem Kind), deren Kinder nicht in unserer Einrichtung leben, denn auch diese erleben sicherlich immer wieder schwierige Phasen, in denen Sie Informationen, Unterstützung oder einen Rat benötigen. Auch für diese stehen erfahrene Fachkräfte zur Verfügung.
Für weitere Informationen, Rückfragen oder Terminabsprachen lassen Sie sich bitte über die Zentrale (05226-9861 0) mit den entsprechenden Mitarbeitern verbinden.