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Ambulante Hilfen

Ambulanten Hilfen stellen ein Hilfsangebot dar, das sich an Kinder, Jugendliche und Familien wendet, deren Lebenssituation gekennzeichnet

ist durch schwierige Familienverhältnisse, Lebenssituationen und soziale Benachteiligungen, die die Entwicklung positiver Perspektiven und Lebenskonzepte erschweren oder gar behindern. Pädagogischen und therapeutischen Hilfen begegnen sie oftmals ablehnend und reagieren auf entsprechende Beziehungsangebote misstrauisch, skeptisch und ängstlich.

In erster Linie geht es darum, durch Beratungsangebote und vorbeugende bzw. begleitende Unterstützungsmaßnahmen elementare Krisen wie z.B. die Herausnahme eines Kindes aus dem elterlichen Haushalt zu vermeiden.

Ziele

Wichtigstes Ziel ist es, den betroffenen Kindern bzw. Familien durch eine dem Einzelfall individuell anzupassende adäquate Unterstützung sowie Förderung und Begleitung der Autonomiebestrebungen eine eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Verschiedene Unterstützungsformen widmen sich insbesondere 

Dauer, Art und Umfang

Dauer, Art und Umfang der Betreuung im Bereich der Ambulanten Hilfen werden unter Beteiligung aller für den Hilfeverlauf notwendigen Instanzen im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII erörtert und festgelegt.
Die Begleitung hängt von der individuellen Situation der Klienten ab und kann in ihrem sozialen Umfeld (Familie, eigene Wohnung, öffentliche Orte) oder in Räumlichkeiten der Einrichtung stattfinden.

Kostenregelung

Grundlage der Finanzierung sind die für den Bereich der Ambulanten Hilfen kalkulierten Netto-Fachleistungsstunden, die neben den direkten „Face to Face“-Kontakten auch Zeiten für Zusammentreffen mit Ämtern, Angehörigen oder Team- bzw. Dienstbesprechungen beinhalten.

Aufnahme

Die Hünenburg möchte passgenaue Hilfen anbieten, die sich am Bedarf des Einzelfalls orientieren. In den Ambulanten Hilfen werden daher auf Grundlage der §§ 27 ff. SGB VIII folgende Hilfen angeboten:

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

In begründeten Einzelfällen kann Eingliederungshilfe nach dem § 53 ff., § 67 ff. SGB XII gewährt werden.
Diese Leistungsgewährung setzt eine Einzelvereinbarung nach § 93 SGB XII voraus.

 

Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftleitung (Tel.: 05226 / 9861-0).