Zusatzbetreuung

Intensiv-

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, ob derer Kinder und Jugendliche in Krisen geraten können, nicht nur vor dem Beginn einer dann notwendig werdenden Jugendhilfemaßnahme, sondern auch in ihr.


Durch zuvor erworbene chronische Belastungen, kritische Übergänge z.B. vom Schul- ins Berufsleben oder andere kritische Lebensereignisse können sich bei Kindern und Jugendlichen im Kontext einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme Denk- und Verhaltensmuster (wieder) Bahn brechen, welche die gesamte Wohngruppe belasten und bei Intensivierung zu einem Abbruch der Maßnahme führen können - der berühmte "Systemsprenger", der, der (noch) nicht in der Lage ist, in ihn belastenden Lebenssituationen eine entsprechende sozialverträgliche Anpassungsleistung zu erbringen, ist geboren.


Ein Abbruch, verbunden mit einem erneuten Maßnahmenbeginn in einer anderen Einrichtung der Jugendhilfe würde jedoch nur zu einer Verfestigung des Erlebens bei dem betroffenen Kind/Jugendlichen führen, erneut etwas nicht geschafft zu haben und abermals abgelehnt (= weggeschickt) zu werden.

 

Um diesen Beginn einer schädlichen "Heimkarriere" zu vermeiden, jedoch gleichsam den legitimen Anspruch auf Sicherheit und Frieden bei den anderen Gruppenmitgliedern zu berücksichtigen, bieten wir für Kinder und Jugendliche in Krisen an, zusätzlich zur eigentlichen Betreuung innerhalb der Wohngruppe temporär Personal (ErzieherIn/SozialpädagogIn) zur Verfügung zu stellen, das sich im 1:1-Kontext der Aufgabe stellt, das betroffene Kind bzw. den Jugendlichen


  • bei der Förderung des Ausbaus von Mechanismen zur Bewältigung kritischer Ereignisse zu unterstützen,
  • positive Lern- und Bildungsprozesse zu initiieren, um Erfolgserlebnisse (wieder) möglich zu machen,
  • Aspekte des sozialen Miteinanders und der emotional-sozialen Entwicklung in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit zu rücken.

Konkret bedeutet dies beispielsweise:

  • Verstärkte regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote
  • Verstärkte alltagspraktische Trainings
  • Verstärkte Planung von Aktivitäten und deren Begleitung
  • Verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle
  • Verstärkte Elternarbeit
  • Einbindung externer Fach- und Beratungsdienste




Kostenvereinbarung

Die Kostenübernahme für die Intensiv-Zusatzbetreuung (Fachleistungsstunde) erfolgt durch die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis des Entgeltsatzes, der prospektiv mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbart wird.






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