Kontaktinformationen
Ev.-luth. Stiftung Hünenburg
Hünenburgweg 64
49328 Melle
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Mo. | D | 08:00 - 12:30 Uhr |
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Di.- Do. | 08:00 - 12:30 Uhr | |
13:00 - 16:30 Uhr | ||
Fr. | 08:00 - 12:30 Uhr |
Markus Wietkamp
Pädagogische Geschäftsführung
Christian Janke
Kaufmännische Geschäftsführung
Gerlinde Fladerer
Teamleitung
Im Rahmen der Hilfeplanung betrachten wir die Sorgeberechtigten als zu bestärkende und zu unterstützende Kooperationspartner, mit denen gemeinsam Ziele festgelegt und umgesetzt werden sollen. Bringt vielen Eltern die vollstationäre Unterbringung ihres Kindes zunächst einen Raum der Entspannung durch eine gewisse Arbeits- und Betreuungsreduzierung, soll perspektivisch daran gearbeitet werden, diesem Raum die eigene elterliche Erziehungsverantwortung betonende Aspekte gegenüberzustellen.
Damit die im Rahmen der pädagogischen Arbeit mit dem jeweiligen Kind entstehende Exklusivbeziehung nicht der Einbeziehung der Sorgeberechtigten im Kontext einer systemischen Sichtweise widerspricht ist es wichtig, von Anbeginn an eine transparente und vertrauensvolle Atmosphäre der Zusammenarbeit zu schaffen.
Die Einbeziehung der Sorgeberechtigten gestaltet sich grundsätzlich über persönliche oder telefonische Kontakte zur Wohngruppe:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung, um Informationen auszutauschen und Absprachen zu treffen, die für die Gestaltung des Alltags wichtig sind.
Die Eltern werden so in Entwicklungsfortschritte ihres Kindes einbezogen, kontinuierlich „auf dem Laufenden“ gehalten und die Gefahr einer Entfremdung wird vermieden.
Nach entsprechender Festlegung im Hilfeplan-verfahren sind daher auch beratende Einzelgespräche mit der Fachbereichsleitung oder dem Psychologischen Dienst außerhalb des Wohngruppenkontextes (ggf. zusammen mit dem eigenen Kind) möglich, um die Entwicklung bzw. Situation des eigenen Familiensystems zu analysieren.
Themenschwerpunkte im Kontext von Elternarbeit sind u.a.:
In den vertraulich behandelten Gesprächen kommen neben aktivem Zuhören verschiedene Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung: So lässt sich beispielsweise das Berichten der familiären Situation sehr aufschlussreich über die Erarbeitung eines Familiengenogramms (Stammbaum mit allen wichtigen Faktoren und Ereignissen) erweitern. Das Verhältnis der einzelnen Familienmitglieder untereinander kann durch Visualisierung verdeutlicht werden und zu ganz neuen Erkenntnissen führen.
Die Beratung versteht sich als niedrigschwelliges Pendant zur Paar-,
Eltern- oder Familientherapie. Sollte diese weitergehende Hilfeform
gewünscht oder notwendig sein, kann die Beratung auf dem Weg dorthin
hilfreich sein, sei es, um deren Notwendigkeit zu erkennen oder Fragen
und Aufgaben zu formulieren, die dort bearbeitet werden sollten.
Umfang und Inhalt der Gespräche, die in einem gemeinsam vorab festgelegten Rhythmus stattfinden, orientieren sich an den individuellen Fragestellungen. Die Ziele der Beratung werden gemeinsam erarbeitet und deren Entwicklung im Beratungsprozess reflektiert. Nach Absprache fließen die Ergebnisse in die Hilfeplanung für das Kind ein.
Kostenvereinbarung
Die Kostenübernahme erfolgt durch die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis prospektiv kalkulierter, mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbarter Fachleistungsstunden.