Kontaktinformationen
Ev.-luth. Stiftung Hünenburg
Hünenburgweg 64
49328 Melle
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Fax: | +49 (0) 5226 / 9861 - 11 | |
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Mo. | D | 08:00 - 12:30 Uhr |
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Di.- Do. | 08:00 - 12:30 Uhr | |
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Fr. | 08:00 - 12:30 Uhr |
Markus Wietkamp
Pädagogische Geschäftsführung
Christian Janke
Kaufmännische Geschäftsführung
Gerlinde Fladerer
Teamleitung
Ambulantes Clearing ist ein Kurzzeitangebot für Familien bei Fallgestaltungen,
Richtet sich das Angebot des Ambulanten Clearings zum einen an Familien, die dem jeweiligen Jugendamt erstmalig bekannt werden, was einleitend eine grundlegende Analyse des Familiensystems voraussetzt, dient es zum anderen Familien, die schon länger Kontakte zum Jugendamt haben, bisherige Maßnahmen jedoch wenig erfolgreich verliefen und somit das Clearing beim Auffinden alternativer hilfreicher Lösungen unterstützen kann.
Vorteilhaft für das Familiensystem ist, dass diese Hilfe "vor Ort" erfolgen kann und keine weiteren Maßnahmen vorgenommen werden, bevor nicht abgeklärt wurde, ob diese erforderlich sind. Daneben erlaubt diese Vorgehensweise einen authentischen Einblick in das Familiensystem in dessen gewohnter Umgebung.
Weiterhin richtet sich das Angebot an Jugendämter, die Kinder/Jugendliche temporär unterbringen mussten (z.B. Inobhutnahme bei akuter Kindeswohlgefährdung oder Aufenthalt eines Kindes/Jugendlichen in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie) und für die eine Perspektiventwicklung vorgenommen werden muss.
Der inhaltliche und zeitliche Ablauf des Clearings ist zu Beginn des Prozesses festzulegen und sollte eine Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.
Der Clearingprozess beinhaltet:
Findet das Clearing begleitend zu einer Inobhutnahme, einer stationären Krisenintervention, einem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie o.ä. statt, kann, je nach Ergebnis, die Rückführung des Kindes/Jugendlichen in das familiäre Setting oder der Übergang in eine weiterführende Maßnahme unter Berücksichtigung der Empfehlungen begleitet werden.
Kostenvereinbarung
Die
Kostenübernahme für das Ambulante Clearing (Fallpauschale oder Fachleistungsstunde) erfolgt durch
die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis des
Entgeltsatzes, der prospektiv mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbart
wird. In der Regel benötigt ein Clearing-Prozess 30 Fachleistungsstunden, die für gewöhnlich in 2-3 Monaten geleistet werden. Bei umfangreichen Familiensystemen oder besonderen Bedingungen kann die Anzahl der Stunden individuell geplant werden.