Kontaktinformationen
Ev.-luth. Stiftung Hünenburg
Hünenburgweg 64
49328 Melle
Telefon: | +49 (0) 5226 / 9861 - 0 | |
Fax: | +49 (0) 5226 / 9861 - 11 | |
E-Mail: | info@huenenburg.com |
Mo. | D | 08:00 - 12:30 Uhr |
13:00 - 15:00 Uhr | ||
Di.- Do. | 08:00 - 12:30 Uhr | |
13:00 - 16:30 Uhr | ||
Fr. | 08:00 - 12:30 Uhr |
Markus Wietkamp
Pädagogische Geschäftsführung
Christian Janke
Kaufmännische Geschäftsführung
Gerlinde Fladerer
Teamleitung
Im Rahmen der ambulanten Nachbetreuung werden Jugendliche und junge Erwachsene noch eine gewisse Zeit begleitet, wenn es um den Schritt der Verselbständigung von einem stationären Angebot (z.B. Wohngruppe oder Wohngemeinschaft) hin in eigenen Wohnraum geht. Oft wird dieser Schritt im Erleben eines jungen Erwachsenen als große Herausforderung gesehen, bei der eine Unterstützung gerade in den ersten Monaten hilfreich ist, wenn es um Behördengänge, Beantragung von Geldern und Mietangelegenheiten geht.
Rechtsgrundlagen des Angebotes
§§ 27, 34, 41 SGB VIII
§ 35a SGB VIII nach intensiver vorheriger Prüfung
§§ 53 ff, 67ff SGB XII Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (Einzelfallenscheidung) mit einer Einzelvereinbarung nach § 93 SGB XII.
Wohnraum
Mit den jungen Menschen wird eine eigene Wohnung in der Region Melles gesucht. Sie sollte nicht kleiner als ca. 45 m² sein. Im Mietverhältnis tritt i.d.R. der/die junge Erwachsene als Hauptmieter/in auf, um nach Beendigung der Maßnahme auf Wunsch die Wohnung auch komplikationslos übernehmen bzw. behalten zu können.
Der Standort ist in der Nähe von Schule, Ausbildungsstelle oder sonstiger Beschäftigungsmaßnahme. Die Lebenshaltungskosten werden je nach Betreuungsform mit den jeweiligen Kostenträgern ausgehandelt und den zu Betreuenden über ein eigenes Konto zur möglichen Selbstverwaltung schrittweise bereitgestellt. Die hauswirtschaftliche Versorgung läuft selbständig.
Betreuungsintensität
Die Betreuungsintensität richtet sich nach dem im Hilfeplan beschriebenen individuellen Bedarf und vollzieht sich überwiegend in regelmäßigen Einzelkontakten in den Wohnungen der zu Betreuenden. Die Hilfeplanung wird gem. § 36 SGB VIII i.d.R. alle sechs Monate fortgeschrieben.
Personal
Für dieses Angebot stehen mehrere pädagogische Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendhilfebereich zur Verfügung, die durch regelmäßige themenbezogene Fortbildungen, Fallsupervisionen und kollegiale Intervision begleitet werden.
Sonderleistungen
Das Angebot einer Unterstützung durch den einrichtungseigenen Psychologischen Dienst wird auf Basis des dafür vorgesehenen Fachleistungsstundensatzes als Sonderleistung angeboten.
Taschen- und Bekleidungsgelder sowie Wohnungsetat bzw. Erstausstattung werden auf Grundlage der dafür vorgesehenen Bestimmungen beantragt und in Rechnung gestellt.
Kostenvereinbarung
Grundlage der Finanzierung sind die für den Bereich kalkulierten Netto-Fachleistungsstunden, die neben den direkten „Face to Face“-Kontakten auch Zeiten für Zusammentreffen mit Ämtern, Angehörigen oder Team- bzw. Dienstbesprechungen beinhalten. Nach Absprache kann für einen Betreuungsfall eine Pauschale vereinbart werden.